
Am 6.9.2011 sollten europäische Imker und Honigliebhaber zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg schauen - dann wird ein Urteil mit womöglich weitreichenden Folgen gefällt. Wir erinnern uns: 2008 musste ein Imker seine gesamte Honigernte vernichten nachdem die von ihm durchgeführte und bezahlte Untersuchung ergeben hatte daß der Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belastet war. Der Honig wurde vom Gericht als nicht-verkehrsfähig eingestuft.
Dieser Imker ist nun mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern beim höchsten Gericht der EU angelangt - und am Dienstag wird dort Recht gesprochen und geklärt, wie mit solchen Honigen zu verfahren ist. Da nun gerade aus den GVO-Hochburgen wie Südamerika große Mengen Honig imprtiert werden, in denen schon nachweislich GVO-Pollen gefunden wurden, ist damit zu rechnen daß zumindest der Verkauf von Honigen, die Pollen nicht-zugelassener GVO-Pflanzen enthalten, unmittelbar gestoppt werden muß.
Droht nun die Honig-Krise?
http://www.sueddeutsche.de/wissen/eugh-urteil-zu-gentechnik-bienchen-weiss-nicht-ob-am-bluemchen-alles-echt-ist-1.1138073
Kommentare
Gen-Honig
Da kann ich den Imker voll verstehen. Belasteten Honig möchte ich selbst nicht essen und auch nicht meinen Kunden anbieten. Ich hoffe, die Klage kommt durch mit der Folge, daß die betreffenden Honige gekennzeichnet werden müssen, damit der Verbraucher weiß was er kauft oder eben nicht und der Imker von dem Maisanbauer, der ihm seinen Honig ruiniert hat, entschädigt werden muß.
Krise???
Sollte es so kommen,wäre das für die deutsche Imkerei ein großer Segen...
Es würde wieder zum "Haustürverkauf" kommen und die Imker würden entlich einen lohnenden Preis für Ihre Arbeit bekommen!
Sicher würde es in Zukunft wieder mehr Imker geben was der gesamten Bestäubungsleistung in unserem Lande zugute kommen würde!
Honig kann man importieren- Bestäubungsleistung NICHT!!!!
Hornet
Schadensersatz
Da bin ich mal sehr gespannt auf das Urteil.
Wenn es wirklich so ausgeht, dass mit GVO-Pollen kontaminierter Honig nicht verkauft werden darf, wäre es sehr interessant, wie es dann mit dem Schadensersatz aussieht.
Kann ja nicht sein, dass der Imker dann seinen Honig (kostenpflichtig als Sondermüll!) entsorgen muss und auf dem ganzen Schaden sitzen bleibt.
Also müsste dann doch jemand dem Imker (z.B. der GVO-anpflanzende Bauer oder die GVO-Herstellerfirma) den Schaden ersetzen und gerade bei einem Berufsimker mit hunderten Völkern (bei einem Preis von z.B. 4 EUR/500g-Glas) wird das richtig teuer plus noch die Entsorgungskosten für Sondermüll obendrauf.
Wird im Rahmen dieses Urteils auch darauf eingegangen, auf die Schadensersatzpflicht?
Viele Grüße
Dennis
GVO-Honig vor dem EuGH im Adhäsionsverfahren !?!
Hallo Dennis,
mir ist leider nicht bekannt, ob der Europäische Gerichtshof Adhäsionskompetenz hat, d. h., ob dieser Gerichthof wie z. B. nach französischem Recht Straf- und Zivilrechtsverfahren in einem abhandeln kann. Nur dann kann über Bestrafungen der Verursacher und Schadenersatzansprüche - hier der betroffenen Imker - in ein und dem selben Verfahren abgeurteilt werden. Ich meine ja, sonst müsste noch eine zusätzliche europäische Instanz installiert werden, die den notwendigen 2. Part zur Entscheidungsfindung übernimmt.
Endlich hat sich ein Problem ergeben, was die Genproduktindustrie an die Wand drückt, zumal die Blütenbestäubung für Nutzpflanzen durch Bienen zumindest überwiegend notwendig ist. Diese Lobby wird jedoch
durch empierische Untersuchungen (z.B. durch gekaufte Agrargutachter) dann suggerieren lassen, dass die meisten Blüten durch Wind- oder Solitärbienen und andere Insekten sowieso bestäubt werden. Denn diese Milliarden Umsätze lassen die sich nicht wegnehmen!!!
Liebe Grüße
Manfred