Gerade den Umzug hinter nich gebracht, entdeckte ich auf meiner Dachterrasse ein Wespennest.
Da meine Tochter und ich zu jenen 2 bis 3% gehören, die auf Stiche allergisch reagieren, bin ich natürlich sehr in Sorge und würde am liebsten sofort wieder ausziehen!
Mein Vermieter riet mir unter Hinweis auf den Artenschutz, das Wespennest mit Silikonmasse gut zu verschließen.
Darf man das überhaupt bzw WAS kann man, darf man überhaupt gegen solche Untetmieter unternehmen (lassen)?
Ich fühle mich a ich bereits ausgesprochen unbehaglich allein schon beim Anblick. Auch wurde ich bereits gestochen - mit den entsptechenden, typischen Folgen und ich habe keinen Bedarf nach Wiederholung.
Für Antworten im voraus vielen Dank!
MfG,
cremetopf
Hallo Cremetopf,
also wenn du und deine Angehörigen tatsächlich infolge eines Wespenstiches und dem daraus resultierenden Anaphylaktischen Schocks sterben könnten würde ich nun keine Experimente mehr machen.
noch Zwei Möglichkeiten die ich anrate:
1. Noch ca. 3-4 Wochen ausharren den Bereich wo auch immer das Nest sein mag, (gib das doch ein wenig präziser bekannt) bitte unbedingt meiden. Nach dieser Zeit wird das Wespennest abgestorben sein und kein großes Problem mehr sein.
Vorteil: Du hast keine Kosten
Nachteil du solltest den Bereich nun einfach meiden.
Dein Nest stirbt in diesem Jahr noch komplett aus und man kann es vorsichtig vermutet im November sicher aber im Dezember einfach abnehmen.
2. Rufe, wenn du dich gar nicht mit dieser Situation vereinbaren kannst einen professionellen Schädlingsbekämpfer, der dir das Nest fachmännisch bekämpft.
Vorteil: Das geht meist schnell und unkompliziert und sicher für dich ab.
Nachteil: Du lässt Tiere töten die ohnehin gestorben wären und das kostet dich zwischen 85 und 120 €. Um diese Jahreszeit sollte man nicht mehr umsiedeln. Ich habe zwar auch schon im Oktober Nester noch umgesiedelt, allerdings nur um die Geschlechtstiere und nicht das staatliche Gefüge noch vor dem Gifteinsatz zu retten.
Die Auslegung des Gestzes ist ja so Quatsch: Mein Vermieter riet mir unter Hinweis auf den Artenschutz, das Wespennest mit Silikonmasse gut zu verschließen.
so ein Blödsinn. Das bringt rein gar nichts und du wirst mit sicherheit nochmals gestochen.
Mein letzter Tipp: Um der ewigen Angst wegen einer Allergieschwäche (klarer gesagt um den Tod zu entweichen) sollte man meinen dem Menschen liegt mehr daran. So kann man beispielsweise eine Hypersensibilisierungstherapie unter ärztlicher Aufsicht machen. Das hilft meist und man muss nicht alles nur aus diesem Grund um sich herum fürchten.
Wenn mein Leben davon abhinge- würde ich schnell handeln!
Empfehlung: Lass deine Wespen den letzten Weg beschreiten- rufe im Zweifelsfall nochmals einen Fachberater der die Sachlage nochmals vor Ort beurteilen Kann. Die helfen dir gerne weiter. In der Datenbank wirst du vielleicht fündig.
Mit bestem Gruß und Bitte Vorsichtig ssein!
MfG www.Hornissenberater.de
erik
Darauf hatte ich ja schon...
...per Email geantwortet aber hier für alle zum Mitlesen:
Mank kann sicher sein, daß es um diese Zeit im Jahr eine Kurzkopfwespe – in der Regel Deutsche oder Gemeine Wespe – ist und keine Langkopfwespe.
Daher ist die Bekämpfung rechtlich zulässig sofern – wie vom BNatSchG gefordert – ein vernünftiger Grund vorliegt.
Allerdings weise ich Sie der Ordnung halber darauf hin, daß diese Tiere grundsätzlich einjährig sind; sie sterben bis etwa Ende des Jahres von selber ab und dann kann das Flugloch einfach (und sollte auch) verschlossen werden. Sie kommen nicht gezielt zurück.
In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen auch, sich beim Allergologen nach der Behandlungsmöglichkeit zu erkundigen. Die Desensibilisierung klappt in über 90% der Fälle und ist weitaus erfolgreicher und sicherer als einzelne Wespennester abzutöten – letztlich ist man einfach nirgendwo sicher vor den aufdringlichen Kurzkopfwespen und die meisten Stiche passieren eben beim Ausflug ins Grüne und beim Picknick.
KEINESFALLS aber sollten Sie ein aktives Nest der Kurzkopfwespen einschließen – zum einen ist dies tierschutzrechtlich nicht angemessen und zum anderen besteht die berechtigte Sorge, daß sich die Tiere irgendwo durchnagen und eher Schaden anrichten oder gar in die Wohnung gelangen – einem Allergiker zu empfehlen, ein Wespennest einzuschließen ist auch reichlich dummdreist und zeugt von mangelnder Sachkenntnis!
Letztlich hängt es an Ihrer empfundenen Nutzungsbeeinträchtigung wie Sie hier verfahren möchten – rein rechtlich gesehen ist es Sache des Vermieters, Wespennester zu entfernen wenn es eben erforderlich ist. Die Kosten des Schädlingsbekämpfers sind in der Regel eigentlich nicht das Problem da sie sich in der Betriebskostenabrechnung eh wieder finden und damit das ganze Haus an den Kosten beteiligt wird.
Wenn Sie sich also bis zum natürliche Absterben des Nestes nicht mit dem Nest arrangieren können, dann sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Beseitigung und Fristsetzung auffordern und ansonsten Eigenmaßnahme zu seinen Lasten androhen – dann wird er wohl jemanden schicken (der sollte dann auch den Nistort wespendicht verschließen aber erst NACH dem Abtöten).
Melanie
- Webmaster von www.hymenoptera.de -