Präparation zum Ausstellen

Bitte wer kann mir Tipps geben wie ich Wespen- und Hornissennester präparieren kann um sie möglichst lange bei Führungen von Kindergärten und Schulen zu zeigen ?

Ein erster Versuch mit einer Mischung aus Wasser Spülmittel und Weißleim war nicht sehr erfolgreich. Ich habe die Mischung mit einer Blumenspritze aufgetragen. Sowohl mit einem Pumpsprüher als auch mit einem Drucksprüher. Das Ergebnis war jedesmal sehr viel Schaum der sich nicht gleichmäßig auftragen lies. Den Tipp hatte ich von einer Bienenwissenschaftlerin an der Ruhr-Uni_Bochum.

Wer hat einen besseren Vorschlag ?
Vielen Dank

Bernd

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Präparation

also mein Hornissennest habe ich folgendermaßen präpariert.
Im Frühjahr abgehängt, dann noch ein paar Tage auslüften lassen. Einen insektiziden trockennebel gegen viecher aller art für 1 tag einwirken lassen und dann satt mit farblack klar oder matt einsprühen.
der lack bindet die bröseligen strukturen von hornissennestern und gibt echte stabilität vor allem wichtig für mich, da ich das nest noch im selben kasten habe und immer offen ist, dass die kinder das wirklich ganz nah anschauen können.
anderst ist es vielleicht mit nestern die hinter plexiglas sind. dort würde ich es aber genauso machen.
ein karton mit wespenpapier kann man den kindern dann für die fühlprobe mit dazustellen. da können die sich austopen ohne dass ich tobe. :-))
probiers aus oder vielleicht kommt noch ein tipp von anderen.
admin hat in der Galerie glaube ich die schritte auch schon erklärt wie man am besten präpariert.

besten gruß vom www.hornissenberater.de
erik

Präparation

Hallo Bernd, hallo erik,
wenn etwas nicht gleich klappt, muß es nicht falsch sein.
Ich habe es mit Haarspray, Lack und Leim versucht.
Haarspray bringt fast nichts. Klarlack ist gut aber teuer.
Mit Holzleim in der Mischung 1:1 mit Wasser habe ich gute Erfahrung.
Beim Einsprühen muß man beachten, dass die papierene Nesthülle weich wird und auch deformiert. Aber nach dem Abtrocknen ist sie stabil und wetterfest.
Der Schaum, wie Du schreibst, könnte vom Spülmittel stammen.
Der Holzleim ist doch wasserlöslich, warum also Spülmittel?
Spülmittel nimmt man doch nur als Emulgator um eine Löslichkeit mit Wasser herbei zu führen.
Also weiter probieren bis es klappt.
Gruß crabro

Präparation

Hallo erik,
was bitte ist "insektizider Trockennebel" ? Ich möchte nichts anwenden was ewig ausdünstet. Ich lagere alles im Haus und möchte 100 werden.

Hallo admin,
erik schreibt von Bildern in der Gallerie zum Thema Präparation.
Gibt es die noch ? Ich habe keine gefunden.

Hallo crabro,
gut dass der Mensch nicht alleine ist und einer nachdenkt. Spülmittel ist tatsächlich nicht notwendig, ich habe das unbedacht übernommen. Beim nächsten Versuch werde ich darauf verzichten.

Gruß Bernd

Vespidaeschutz's picture

Hallo Bernd hallo Forum,

also ein Insektizider Trockennebel ist bei normaler Anwendung mindestens genauso schlimm wie das Kochsalz dass zu täglich zu Dir nimmst. Das kann aus dem Handel eine Dose sein bei der durch einen sprühkopf ein trockener Sprühnebel, welcher sich bestens im gesamten nest verteilt, austritt und nach ein paar stunden einwirkzeit und UV Licht an der frischen luft wieder abgebaut ist.
Denn meine Brüder und Schwestern wenn er wird kommen um euch zu richten dann sehet seine Pein und Schmerz die er ertragen musste zur Vergebung unserer Sünden. Mit anderen Worten du wirst leider keine hundert mehr. Das liegt aber dann eher an den Benzindämpfen die du bei jeder Betankung (zum Beispiel an einer BP (LOL) Zapfsäule) deines KFZ`s einschnupperst- denn wer da mal genauer hinschaut: hier ist ein Totenkopf und die Ziffer T+ für Sehr giftig abgebildet. Dagegen ist der Trockennebel- ein Produkt, dass zum Beispiel Pyrethrum enthalten kann ein kleiner Spaß. Macht aber auch Tod. Die Dosis macht das Gift- Für unsere Sportlichen feuchten Fans - mag das jetzt hart sein- aber mit einem Vollrausch macht ihr mehr kaputt als nur den Abend nach einem gewonnenen oder verlorenen Spiel.
War ja eben nur ein Vorschlag- bevor man sich Kumpels verschiedenster Art einschleppt.
Ach ja aber das wichtigste bei der ganzen Sache ist aber- die Ausnahmegenehmigung die du brauchst um Dein Nest überhaupt präparieren und präsentieren zu dürfen. Wenn schon genau, dann richtig! §44 Abs.1 Nr.3

bin schon gespannt was nun von euch alles kommt! :-) nichts für ungut
besten Gruß euer Hornissenberater.de

erik

§44 Abs. ...

Hallo Erik,

es ist gut dass immer wieder auch auf die Rechtslage aufmerksam gemacht wird.
Ich habe schriftlich vorliegen die Befreiung nach §62
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
in der bis zum 28.02.2010 geltenden Fassung
aufgehoben durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542).
Seit 01.03.2010 gilt eine neue Fassung.

Also ein insektizider Trockennebel ist für den Anwender ungefährlich, aber ich weiß jetzt immer noch nicht was das ist. Hast Du Namen, Bezugsquellen oder dergleichen.

Danke für die Information
Bernd

Vorschlag zur Güte

Hallo erik, hallo Bernd,
Bevor ihr euch in Mißverständnisse verstrickt, möchte ich ein paar verbindende Worte sagen.
Gesetze sind wichtig, damit Menschen unsere Flora und Fauna nicht kaputt machen.
Der §44 trifft hier gar nicht zu, denn leere Wespennester dürfen von jedermann entnommen werden.
Erik ist ausgebildeter Schädlingsbekämpfer und deshalb kann und darf er mit diesen Mitteln arbeiten. Das er dies sehr verantwortungsvoll macht, davon bin ich überzeugt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Vermeidung, dass "Schädlinge" im leeren Nest, das Nest nicht von Innen her zerstören.
Ob dieser Insektiziede Trockennebel frei zu kaufen ist, kann erik sicher sagen.
Ich habe bisher dazu Schwefel flüßig genommen, was nicht ganz ungefährlich ist.

Verbindliche Grüße
crabro

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Hallo beste Forum Freunde

ich finde es mal echt faszinierend was alles dabei rauskommt wenn man etwas schreibt. Umso mehr freue ich mich wieder einmal die gesetzliche Diskussion ins Rampenlicht zu bringen. Das Thema das jeden irgendwo, irgendwann einmal verfolgen wird. Der § 44 Abs. 1 Nr. 3 definiert die Fortpflanzungs und Ruhestätten, nicht aber den Zustand ob lebendig oder abgestorben. Mit Recht, denn jeder könnte dann schon in der Entstehungsphase oder aber ab der Absterbephase noch irgendwie behaupten er hätte gedacht das Nest wäre schon tot gewesen beim entnehmen oder abtöten. (Ist aber nur meine Ansicht.) Warum denke ich so, weil gerade mein Landratsamt von mir diese Antrag zur Ausnahme verlangte- nun brauchen wir natürlich nicht darüber zu diskutieren wie gut oder schlecht die vom Amt ihren Fachbereich begleiten. Bedenklicher ist nur wieder mal die Auslegungssache gleicher behörden unterschiedlicher Landkreise in einem Staat der vorgibt alles geregelt zu bekommen. Also meine UNB besteht auf diese Ausnahme und zwar für jedes Nest und für jede einzelne wenn auch tote Hornisse zur Präsentation und Vorstellung. Ich wollte sogar für jedes Nest welches drausssen hängt eine haben, denn dieses muss ich ja irgendwann abnehmen und reinigen- bei einer Polizeikontrolle wäre das dann schon nicht gut- da sagte man mir - ist nicht notwendig denn das nest soll an Ort und stelle in die Natur abgelegt und somit zurückgeführt werden. Nun da Crabro das nicht so sieht aber mit seiner Behörde im engen Kontakt steht haben wir schon in einem Bundesland zwei Landkreisen zwei Varianten der Auslegeung der Gesetze. Pauschal sehen kann ich das also nicht. So wie es aussieht hat Bern ja auch eine für sein Nest vorliegen. Wäre keine nötig, dann hätte man Ihm das doch gesagt.

Bernd zum Trockennebel. Dieser ist in Insektizider Beschaffenheit ein Aerosol welches in einer Dose über Druck in so feine Tropfchen zerissen wird, dass dieser in der Luft steht wie ein Nebel. Diese feinen Partikel durchdringen feinste und kleinste spalten und materialien. Der Wirkstoff kann dabei unterschiedlich sein von einem Präparat welches sich in wenigen stunden fast komplett abbaut und solchen die über wochen noch wirksam sind. Gibt es im fachhandel und im verkauf. da ja die guten Schädlingsbekämpfer Profi Produkte auch noch über Internet und Handel verchecken um Kohle zu machen. Manchmal erklärt das das Dilemma der Facharbeit und der transparenz. Über den Baumarkt schimpft man und selber wird fast alles über das netz vertikt. sogar hochgiftige Pflanzenschutzmittel die der normale Mensch eigentlich gar nicht haben sollte.

Lange zeilen viel Input- wie sieht das Admin, und alle anderen Berater mit den Gesetzen. Gibt es denn im Forum auch Behördenangehörige. Wie kommen wir alle auf einen Nenner und letztlich wer sagt nun was Recht und Unrecht ist- der Richter ?

Na ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Da ich ja nichts böse gemeint hatte sondern nur eine wenig sticheln wollte- und auch genau das schwarze traf. Unsere Gesetze.

also besten Gruß vom
hornissenberater.de
erik

ach ja die ausnahmegenehmigung schreibt sogar klar vor, wo die nester gelagert werden müssen um missbrauch zu vermeiden.

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Ach Bernd

das internet ist groß gib einfach mal den begriff trockennebel ein und such dich durch. sorry habs grad noch vergessen.

besten gruß und viel spaß beim präparieren- du weißt ja viele wege führen nach ROM!

:-))

Danke Crabro u Erik

Hallo Crabro,
ich habe Erik schon richtig verstanden. Seine Art zu schreiben kommt ohne Missverständnis an.
§44 lege ich genauso streng aus wie Erik. Wenn dem nicht so wäre, wäre jedem Schindluder Tür und Tor geöffnet.

Die UNB bei welcher ich die Antrag gestellt habe, hat §42 BNatSchG (die Fassung gültig bis 28.02.2010; neu §44) zitiert (Es ist verboten ....) und dann geschrieben: Wir erteilen die Befreiung.... gemäß §62 BNatSchG (wieder die alte Fassung; neu §67) mit dem Zusatz: ... wobei wir eine behutsame Vorgehensweise zum Schutz der Tiere voraussetzen.
Zum 31.12.des Jahres habe ich einen schriftlichen Bericht zu fertigen und darin "unumgängliche Vernichtungen" zu begründen. Es ist vor einer Vernichtung keine extra Genehmigung erforderlich, es muss erst hinterher begründet werden.
Dies zum Thema unterschiedlicher Handhabung der UNB in jedem Landkreis. Ich war schon überrascht als ich beim lesen auch anderer Einträge in den Foren solche Unterschiede gesehen habe, wo es sich doch um ein BundesNatSchG handelt. Da haben die Sachbearbeiter der UNB wohl viel Ermessensspielraum.

Über Trockennebel habe ich gegoogled. Ich habe jetzt ein Ahnung davon.
Gruß Bernd

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Guck mal in die Galerien...

Da ist unter "Technik" die Präparation eines Hornissennestes beschrieben!

Herzliche Grüße
Melanie
- Webmaster von www.hymenoptera.de -

gefunden

Danke Melanie. Da habe ich nicht gründlich genug gesucht.
Mit dem Hinweis "Technik" hab ich es jetzt gefunden.
Über den Spülmittelzusatz zum Wasser / Holzleim haben wir uns hier schon ausgetauscht. Ich bin erstaunt, dass in der Anleitung auch einige Tropfen Spüli sind. Da werde ich wohl noch mit verschiedenen Mischungen üben müssen.
Grüße von
Bernd

Hallo Bernd, leider kann man

Hallo Bernd,
leider kann man in diesem Forum einen USER nicht persönlich kontaktieren.
Trotzdem möchte ich Dich bitten mir zu sagen welche Funktion Du in Sachen Wespen hast.
Ferner würde es mir, als Wespenberater, interessieren im welchem Bundesland Du lebst und im welchen Landkreis.
Zu meiner Person: Ich leite seit 8 Jahren im Auftrag der UNB im Landkreis Altötting, ehrenamtlich das Wespen-Berater-Netz mit derzeit 47 geschulten Beratern.
Es hat fast 3 Jahre gedauert bis ich die Damen und Herren von meiner Vision, ein Beraternetz zu installieren, überzeugt hatte.
Die UNB ist letztendlich für alle wild lebenden Tiere zuständig, ohne dass sie davon spezielle Sachkenntnis haben kann. Deshalb sollten sich die UNB der Sachkenntnis in der Bevölkerung bedienen.
Eine der wichtigsten Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit mit der Behörde ist das gegenseitige Vertrauen. Gott sei es gedankt, bei mir ist das der Fall.

Noch ein paar Sätze zur Präparation. Bei einem Lehrgang in der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen, wurde dieses Thema zum § 44 neu diskutiert.
Das Gesetz meint da die Brutstätten lebender Tiere, sowie das Fangen von Tieren der besonders geschützten für Schulung und Ausstellungszwecken.
Leider gibt es dazu keine Ausführungsverordnung, wo sich Sachbearbeiter daran zu halten haben.
Es ist doch irreal, wenn man für Wespennester die u.U. schon jahrelang als Altpapier rumhängen, eine Befreiung braucht.

Herzliche Grüße
crabro

Vespidaeschutz's picture

Hallo Leute, alle die da sind uns mitmachen und lauschen!

Grundsätzlich Lieber Crabro gebe ich dir Recht in Punkto Irreal für ein totes Nest oder Tier eine Ausnahmegenehmigung zu benötigen. Der Paragraph 44 nennt hier jedoch keine Ausnahme. Das kann er auch nicht denn sonst müsste er doch für jedes Lebewesen welches nach Budneartenschutzverordnung besonders geschützt ist diese nennen. Nehmen wir doch meinen Lieblingsfall: Den Biber (Castor fiber) wer bitte von den Landwirten die einen Damm, eine Röhre oder eine Burg zerstören ist fähig genug zu sagen hier ist kein Biber mehr da. Zumal der Damm nicht mal für die Fortpflanzung und Ruhestätten gedacht ist. Trotzdem steht dieser Damm ebenso unter besonderem Schutz.
Die Tatsache, dass an der Akademie (leider habe ich es bislang nie zu einem Kurs geschafft) etwas anderes diskutiert - ist kein Ausserrkraftsetzen von bestehenden Gesetzen. (Ich meine jetzt nicht die Logik sondern sture §§)
Die Tatsache, dass UNB Bürostuhlmenschen sich woanderst Ihren Rat holen ist Realität und bittere Traurigkeit zugleich. Letztlich müssen wir uns doch alle in unserem Job auskennen. Ich gehe zum Heizungsbauer doch weil ich eine fachlich versierte Arbeit abverlange- und nicht auf den Baumarkt verwiesen werde. Ok trotzdem macht sich die Behörde wieder mal den Ehrenamtler zum Knecht- ist ja nicht schlecht und Zusammenarbeit ist ja auch gut, die strebe ich ja auch an, aber in ordnung ist es nicht. denn ich seh es ja ein, dass die UNB Vertreter nicht überall sein können und deshalb ihre berater haben, aber das notweniduge fachwissen kann man schon von ihnen abverlangen. Meine Meinung.

Aber sollte das alles so sein, was ich ja letztlich auch begrüßen würde, warum gibt es dann von der Akademie keine Pflichtkurse für die UNB Leute- wie du weißt bin ich ja auch aus Bayern/ Unterallgäu. Letztlich ist ja das Thema Wespen und Hornissen saisionalbedingt immer aktuell- kein schwein frägt in der UNB nach einer blauen Azurenjungfer und ob die stechen kann oder so ähnlich. Nur ein Beispiel.
Dein Einsatz Crabro ist mehr als nur ein Ehrenamt- ich denke es ist eine Passion für dich und das möchte ich ganz klar hier zum Ausdruck bringen. Hut ab!

Nun aber kurz zurück zum fachlichen- gibt es bei Dir/ euch jetzt schon Hornissennestgründungen zu verbuchen. Ich habe 3 Nisthilfen in denen während des Monsunregens immer Hornissen Unterschlupf suchten aber bis heute noch keine Nestgründung. Letztes Jahr hatte ich Anfang Mai schon meine Königin auf den ersten Zellen sitzen. Gibt es noch Chancen oder ab wann ist der Zug abgefahren- meine Frage an Dich/ Euch weil die Erfahrung hier einfach noch keinen Input hat.
Ich mach mir echt sorgen.
Anbei das Bild von zwei Vespa Crabro Königinnen in einem Unterschlupf.

Beste Grüße vom Hornissenberater.de

erik

Hornissen in meinem ausgehöhlten BaumstammHornissen in meinem ausgehöhlten Baumstamm

Präparation

Hallo Erik,
Erstmal danke für Deine lobenden Worte, so was tut einen alten Mann richtig gut.
Wie Du richtig sagst, müssen die Berater der UNB von ihrem Fach gut Bescheid wissen.
Ich kann von einem Sachbearbeiter in der UNB nicht verlangen, dass er Kurzkopf.- und Landkopfwespen unterscheiden kann, noch dazu wenn er sie fürchtet oder hasst.
Deshalb muß er seinen Fachberater vertrauen, der ihm sagt wann ein Nest leer ist.
Verlangt er dann trotzdem eine Befreiung für "Altpapier",so ist er in meinen Augen ein ".........." und gehört ins Archiv.
Ich gehe davon aus, dass ein Ornithologe oder ein Biberfachmann weis, wann ein Nest leer sein muß.
Nun zu Deinen Hornissen. Eigentlich müßte die Nestgründung schon abgeschlossen sein.
doch das schlecht kalte Wetter im Mai könnte das verzögert haben. Ich habe schon Meldungen von Hornissen im Rollokasten. Die Umsiedelung wird aber erst ab Mitte Juli durchgeführt.
Dein schöner hohle Baum ist vielleicht für die Tiere noch zu neu. Warte ab, oder tue es mit altem Nestmaterial ausreiben.
Da fällt mir noch was ein. Hornissen sind Strahlensucher. Frage doch mal einen Radiästhesisten nach einen solchen Platz.
Viele Grüße crabro

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Hi Crabro,

vielen Dank nochmals für Deine Einschätzung zur Diskussion. Ist spannend die einzelnen Aspekte zu hören. Nur kurz: Mit einer Arbeit (12 Jahre Bundeswehr Militärpolizist) habe ich so meine ganz eigene Angst vor Gesetzen und deren Auslegung. Das geht los bei der gefühlten Körperverletzung ohne Anfassen bis hin zur Androhung oder zur Ausführung des Schusswaffengebrauches. Und der Looser ist meistens der der es Gut meinte und ehrlich ist.

Zu meinen Hornisssen:
In diesem Baumstumpf verweilten nun ittlerweile 5 Hornisssen. Anfang Mai waren es wohl drei Stück denn eine lebende und zwei Tote waren darin danach zu finden. Dann kam das lange schlechte Wetter immer wieder mal saß nach einer regenpause mit kurzen Sonnenschein eine drin. Das eingestellte Foto ist vor wenigen Tagen aufgenommen worden.
Ich habe immer Bienenfutterteig angeboten und Hornissenpapier eingestreut auch das gut duftende Abfallzeugs habe ich ein wenig am Boden verrieben. Letztes Jahr hatte ich nur einen Kasten hängen ohne alles- da ging eine rein. Dieses Jahr stehen 5 Nisthilfen ohne Hornisse. In zweien im Wald draussen haben sich sächsiche Fräuleins niedergelassen. davon sind auch schon wieder zwei nestgründungen gescheitert.
Auch in meiner Umweltstation ca. 45 Kilometer weit weg wo es letztes Jahr zwei Völker gab war immer eine in meinem Baumstamm drin. Keine Nestgründung. Bin schon etwas betrübt, denn diese Jahr wollte ich mit der Bayern Tour Natur ein wenig Aufklärung betreiben. Ohne Hornissen geht`s zwar auch aber imposanter wäre schon ein nest in der Nähe wo man den Ein/ Ausflug beobachten kann.
Na ja ich warte mal noch hoffnungsvoll. Ein Radiästhesist? Strahlensucher- Radiowellen oder sowas? Ich könnte ja mein Prepaidhandy in Folie dort reinpacken! :-))

Also mein gutster crabro- und denk immer dran man ist so alt wie man sich fühlt. Für mich bist du jedenfalls ein Erfahrener und nicht alter Berater. Da ich jetzt auch ein Bild von Dir habe muss ich sagen du siehst noch richtig Fit aus!
Besten Gruß und Danke

hornissenberater.de

erik

Hallo Erik

sag bloß Du hast ein Bild von mir ? wie bist Du dazu gekommen ? hast Du vielleicht mein Buch zu lesen bekommen ?
Das mit den Gesetzen magst schon Recht haben, aber sie müssen auch durchführbar sein und einen Sinn geben.
Deshalb habe ich mit der UNB quasi einen Pakt geschlossen. Ich mache das Fachliche und Die Behörde das Juristische und Organisatorische. Das kann man auch an den Flyers sehen.
Zu den Hornissen: Du sollst nicht den Boden mit Nistmaterial einreiben sondern die Decke und den Eingangbereich.
Mit der Strahlen sind Wasseradern und Erdstrahlen gemeint. Ist zwar nicht beweisbar aber es schadet nicht.

Viele Grüße crabro

für crabro und alle anderen

Ganz kurz bringe ich das nicht rüber was Du wissen willst.
Seit 1995 Imker (Freizeit) zusammen mit meiner Frau.
2004 Landesgartenschau - Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Honigbiene.
Feuer gefangen - seit her Kindergarten und Schule regelmäßige Gäste.
In der Folge Augenmerk auf solitäre Bienen Hummeln Wespen Hornissen. Im Juli 2009 mithilfe bei einer Umsiedlung.
Im Juli 2009 landesweites Qualifikationsseminar "Bürger fragen, ehrenamtliche Fachberater für den Hornissen- und Wespenschutz helfen" besucht in Reutlingen.
Seit August 2009 naturschutzrechtliche Genehmigung zur Umsiedlung von Hornissen und anderen besonders geschützten Hautflüglern. In 2009 acht Beratungen zu Hornissen (4) und Wespen (4). Dabei eine Umsiedlung von Hornissen. Die Dame von der UNB des Ortenaukreis freut sich über jeden an den sie weiter vermitteln kann wenn Bürger Probleme haben. Zur Zeit im Kreis nur drei oder vier Berater. Mit einem habe ich Kontakt. Die anderen kenne ich nicht.
19. u. 20.06.2010 vierter Tag der offenen Tür.

Zum Flugbetrieb 2010, ich habe noch keine Hornissen beobachtet und auch noch keine Wespe hat sich bei uns angesiedelt.
Nicht jedes Jahr siedeln bei uns Hornissen. 2006 war ein Nest im Schornstein bis Oktober, 2008 im Vogelnistkasten schlug fehl da die Königin nach der Anfangswabe tot im Kasten lag, sechs Arbeiterinnen geschlüpf.

§§ sind wort wörtlich zu nehmen, Auslegung ist Sache von Gerichten.
Wie soll hinterher bewiesen oder geklärt werden ob ein Nest vorher schon leer war oder leer gemacht wurde, oder ob ein Tier tot war oder getötet wurde. Daher gilt § .. keine Aneignung ohne Genehmigung.
Ob die Genehmigung für den Einzelfall gilt oder pauschal für eine Person der die UNB vertraut ist egal, aber für alle anderen gilt Finger weg.
Ich lerne noch und wenn es so läuft wie bei den Honigbienen lerne ich auch noch in 15 Jahren.
Ich freue mich darauf.
Gruß Bernd

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Hallo Runde.

bei Runde kann ich ja nur Crabro Bernd meinen. Aber zusammen eine runde Sache mit viel Wissen und Schlagabtausch. Ich find es prima und danke an die fachliche Runde.
Mit meinen Baumstämmen ist es schon so wie du vorschlägts. Decke und Eingangsbereich sind mit wespenpapier und boden mit Restmaterial Abfall der alten nester eingerieben.
Dein Bild nah ganz einfach ich hab dich gegoogelt. Imkerverein und so. Da bist du drauf mit deinen Kollegen- es sei denn es gäbe dich namentlich in der Gegend zweimal. Dann sorry. Du hast ein Buch geschrieben- wie heißt das? Bin zwar recht lesefaul aber wenn es fachliche Züge hat bringe ich schon mal die ein oder andere Minute dafür auf.
Erdmagnetfelder OK ich mach mich mal schlau!

Bernd das ist ja eine schöne Chronik die du da hast - Ihr seit wie alle anderen das Maß aller Dinge. Umwelt- und Naturschutz (Umweltpädagogik und -arbeit) wird nicht an der Zapfsäule mit der Ökosteuer bezahlt- sondern druch Menschen wie Ihr es seit und natürlich auch die anderen im Forum. Ihr seit die erste und die letzte Verteidigungslinie für unsere Wespen ohne auch mal den ein oder anderen Stich krum zu nehmen. Bei so vielen menschen in allen Bundesländern und Landkreisen, wie kann es nur sein, dass nicht jeder andere Mensch davon Kenntnis erhält. Vielleicht sollten Steuergelder über die behörden mal für Informationen zur Saison und über solche Menschen wie Ihr es seit ausgegeben werden. Bei all den Medien sollten unbedingt die örtlichen Zeitungen bestückt werden mit Werbung. Eure Arbeit muss geschätzt und vielleicht auch ein wenig finanziell Unterstützt werden. Hierfür sollte man Seminare mit abhalten, für alle UNB eines Landes. Erfahrungsaustausch und Angleichung der Handlungen zur Auslegung von Gesetzen. Wir in diesem Forum unterhalten uns Bundesweit und fallen vom Glauben ab- warum es nur solche Unterschiede gibt. In der anderen Welt kommunizieren die Landkreise nicht mal mehr unterereinander- das ist glaube ich meine Kritik zum System. Alles andere erledigen Fachberater wie Ihr.

Ein Wort zum Sonntag eben am Mittwoch.

besten Gruß euer Hornissenberater.de

erik

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Übrigens...

...hatte ich mich auch mal rechtlich beraten lassen ob man leere Hornissennester entfernen und veräußern dürfte. Antwort war ganz klar: Man kann! Da die Nester nicht wieder besiedelt werden handelt es sich nicht um Niststätten im klassischen Sinne...naja, zumindest in Berlin nicht aber woanders mag das anders betrachtet werden.

Melanie
- Webmaster von www.hymenoptera.de -