
hi,
ich habe eine frage zur umsiedelung von hummeln.
in einem ausgehöhlten baum habe ich ein hummelnest vorbereitet. die grösse des nestes ist passend für eine ackerhummel. jedoch hat sich dort eine steinhummel angesiedelt. mittlerweile müssten dort bereits die ersten arbeiterinnen fliegen. das werde ich heute noch einmal prüfen. die grösse der nistmöglichkeit macht es aber notwendig, dass ich das nest in einen grösseren nistkasten umsiedel. ein nistkasten ist vorhanden.
meine fragen dazu.
wann ist der beste zeitpunkt (z.b. volkstärke)?
wie gehe ich am besten vor?
was muss ich beachten, da der neue kasten "nur" ca. vier meter entfernt stehen wird?
ich hoffe hier werde ich geholfen - lol
gruss
babakai
Umsiedeln
hi babakai,
was Du in erster Linie beachten mußt, ist, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §44 Abs 1 und
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) § 4 Abs 1 sowie (BArtSchV Anlage I)
Dort steht ua. dass Hummeln unter Artenschutz stehen und Du die Finger davon lassen sollst.
Für eine Umsiedelung ist eine Befreiung nach § 67 (BNatSchG) erforderlich.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.
Gruß crabro
Sicher daß der Platz nicht reicht?
Wie groß ist denn der Nistraum?
Zunächst heisst es eh Abwarten ob was draus wird - drücke Deiner Hummel die Daumen aber ich fürchte, die Frage wird sich in Luft auflösen...die Chancen sind leider immer schlecht bei den Gründungen. Früheste Umsiedlung ist möglich wenn die Königin definitiv NICHT mehr fliegt; dann sind in der Regel um die 20 Arbeiterinnen am Ackern. Aber auch dann sollte man sich sehr überlegen ob es wirklich notwendig ist. Da Hummeln ihr Nester kugelförmig erweitern, weichen sie auch nach oben aus - ev. genügt es also, nur etwas mehr Platz nach oben anzubieten oder mehr Wolle anzubieten.
Wenn immer möglich sollte man solche Umsiedlungen vermeiden und wenn doch hat crabro natürlich Recht - eine Ausnahmegenehmigung braucht es dafür auch (aber wie ich Dich kenne, ist das kein Thema für so'n alten Hasen...)
Grüße
Melanie
- Webmaster von www.hymenoptera.de -
na super! das ist ja genau
na super!
das ist ja genau die antwort die ich mir gewünscht habe. BNatSchG, BArtSchV und untere naturschutzbehörde.
warum hack ich den baumstumpf nicht einfach ab und benutze den zum grillen?! dann habe ich doch keine probleme mehr oder?
manchmal ist das alles sehr sinnig und einleuchtend, aber wird so manches mal auch richtig sein. bloss bestraft werden häufig die falschen.
aber oki doki und melanie hat recht, das stellt jetzt kein problem mehr für einen "alten hasen" dar.
vielleicht ist meine frage auch überflüssig gewesen, denn bis jetzt fliegt nur die königin obwohl andere und später eingenistete königinnen bereits nachwuchs haben. scheint meine gute wohl drohnenbrütig zu sein.
Mal abwarten...
...bei den Steinhummeln braucht es manchmal etwas länger. Glaube nicht daß die drohnenbrütig ist; m.E. überwintern unbegattete Königinnen gar nicht. Gib ihr etwas Zeit und drücke ihr die Daumen!!!
Melanie
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